Rahmenbedingung zur Mitgliedschaft von technisch-wissenschaftlichen Gesellschaften, Verbänden oder Institutionen (im Folgenden als "Verband" bezeichnet) in der NAMUR


Erläuterung
 Gemäß § 4 "Mitgliedschaft" der NAMUR-Satzung können ordentliche Mitglieder der NAMUR neben Firmen der Prozessindustrie auch Vereinigungen mit technisch-wissenschaftlicher Zielsetzung sein, z. B. Gesellschaften, Verbände, Hochschulen usw.
Mitgliedschaft in der NAMUR
 § 2.1 der Geschäftsordnung besagt: "Jedes rechtlich selbständige Unternehmen benötigt eine eigene Mitgliedschaft. Eine Sammelmitgliedschaft, z. B. über eine Holding, ist nicht möglich." D.h., ist eine Firma Mitglied in dem Verband, so ist diese Firma damit nicht automatisch auch Mitglied der NAMUR. Diese Firma benötigt eine eigene Mitgliedschaft, soweit das laut Satzung möglich ist. Mitglied in der NAMUR ist demnach die Geschäftsstelle des Verbandes mit seinen Angestellten (so wird es z. B. bei der DECHEMA gehandhabt). Kennt der Verband nur persönliche Mitgliedschaften, so sind auch in diesem Falle nur die hauptamtlichen Mitarbeiter der Geschäftsstelle Mitglied in der NAMUR, nicht jedoch die vielen ehrenamtlichen Mitglieder der Arbeitskreise oder Ausschüsse. Der Mitgliedsbeitrag 2007 beträgt 1200 € (Mitgliedsbeiträge sind nicht mehrwertsteuerpflichtig).
Teilnahme an der NAMUR-Hauptsitzung
 § 3.2 der Geschäftsordnung besagt: "Teilnehmer der Hauptsitzung sind die Mitarbeiter aus Fachgebieten der Elektrotechnik, Mess- und Regelungstechnik, Prozessleittechnik und verwandten Abteilungen der Mitgliedsfirmen." Im Falle eines Verbandes bedeutet das, dass Mitglieder der Geschäftsstelle des Verbandes oder Personen, die hauptamtlich zur Erfüllung der Verbands-Arbeiten abgestellt sind, als Mitarbeiter angesehen werden. Mitarbeiter von Mitgliedsfirmen oder ehrenamtliche Mitglieder der Arbeitskreise oder Ausschüsse fallen nicht darunter und können demnach auch nicht an der Hauptsitzung teilnehmen.
NAMUR-Empfehlungen
 Zum Bezug der NAMUR-Empfehlungen gibt es drei Varianten:
 1) Einzellizenz
Sie ist dann empfehlenswert, wenn eine Person für sich oder innerhalb einer Abteilung NAMUR-Empfehlungen benötigt und
auf ihrem persönlichen Rechner ablegt. Alle Mitarbeiter der Abteilung haben dann direkten oder indirekten Zugriff auf die
Empfehlungen. Dies kann für einen Verband von Interesse sein, wenn ein Beauftragter der Geschäftsstelle einen Überblick
über die NAMUR-Empfehlungen benötigt. Die Einzellizenz für 2007 kostet 200 € plus MwSt.
 2) Firmenlizenz
Sie ist dann empfehlenswert, wenn in einer Firma mehrere Abteilungen NAMUR-Empfehlungen benötigen. Jeder, der einen
Zugriff haben möchte, benötigt dann zwar ein separates Passwort, die Anzahl der Berechtigungen ist aber nicht beschränkt.
Auch können dann die NAMUR-Empfehlungen ins firmeninterne Intranet eingestellt werden. Die Firmenlizenz für 2007
kostet 1000 € plus MwSt.
 3) Konzernlizenz
Sie ist dann empfehlenswert, wenn für mehrere rechtlich selbständige Firmen eines Konzerns, sei es weltweite Aktivitäten
oder Beteiligungsgesellschaften, ein Zugriff ermöglicht werden soll. Im Falle eines Verbandes ist dies die empfehlenswerte
Variante. Damit können die NAMUR-Empfehlungen allen Mitgliedsfirmen oder den Mitarbeitern in Arbeitskreisen und
Ausschüssen (aber auch nur diesen!) zur Verfügung gestellt werden. Die Konzernlizenz für 2007 kostet 1500 € plus MwSt.
Empfehlung
 Zusammenfassend kann für Verbände folgende Empfehlung gegeben werden:

Der Verband beantragt die Mitgliedschaft in der NAMUR, damit haben die Mitarbeiter der Geschäftsstelle die Möglichkeit zur
Teilnahme an der NAMUR-Hauptsitzung. Bitte bei der Anmeldung zur Hauptsitzung dann unter "Firma" den Verbandsnamen
schreiben.
Der Verband beantragt eine Konzernlizenz, damit können alle NAMUR-Empfehlungen ins Intranet des Verbandes eingestellt
werden. |