Mitgliedschaft


Es gibt nur Firmenmitgliedschaften, keine persönlichen Mitgliedschaften (siehe auch Mitglied in der NAMUR (PDF, 35 KB)).
Das Unternehmen muss in der Prozessindustrie tätig sein, die Interessen der Anwender unterstützen und darf nicht gleichzeitig Mitglied in einem Herstellerverband sein. (siehe Satzung (PDF, 96 KB))
Ordentliche Mitglieder der NAMUR können

Hersteller von chemisch/pharmazeutischen Produkten oder
Betreiber von verfahrentechnischen Anlagen, die die Betreiberverantwortung für diese Anlagen innehaben oder
Dienstleister mit oder ohne Betreiberverantwortung für chemisch/pharmazeutische Hersteller sein.
Des Weiteren können Vereinigungen mit technisch-wissenschaftlicher Zielsetzung Mitglied sein,
z. B. Gesellschaften, Verbände, Hochschulen usw.
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