Mitgliedschaft im PROLIST® INTERNATIONAL e.V.


Die Mitgliedschaft im PROLIST® INTERNATIONAL e.V. ist freiwillig.

PROLIST® INTERNATIONAL e.V. hat ordentliche und assoziierte Mitglieder:

1.)  Ordentliche Mitglieder können juristische Personen, Personengesellschaften und/oder natürliche Personen sein, wenn sie
  den Zwecken des PROLIST® INTERNATIONAL e.V. als
  Anbieter von Hardware, Software und Systemen, Planer und Systemhäuser und/oder Anwender und Betreiber unterstützen
  und sich aktiv daran beteiligen möchten, die Ziele des PROLIST® INTERNATIONAL e.V. zu verfolgen.

2.)  Eine assoziierte Mitgliedschaft kann natürlichen Personen (z. B. Professoren) und Forschungsinstituten (z. B. Universitäten)
  gewährt werden, die den Zweck des Vereins unterstützen können und möchten. Assoziierte Mitglieder haben im Verein eine
  beratende Funktion.


Antrag auf Mitgliedschaft

Voraussetzung für den Erwerb der Mitgliedschaft ist die Durchführung eines Aufnahmeverfahrens. Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme in den Verein besteht nicht. Die Mitgliedschaft ist schriftlich mit einem vom Vorstand genehmigten Antragsformular beim Vorstand zu beantragen. Der Vorstand entscheidet nach eigenem Ermessen über den Aufnahmeantrag und teilt dem Antragsteller die Entscheidung schriftlich mit. Wird ein Antrag auf Mitgliedschaft abgelehnt, so ist die Entscheidung zu begründen.

Der Antragsteller wird nach Zulassung und Entrichtung der Aufnahmegebühr und/oder des Jahresbeitrags Mitglied.

Das Antragsformular kann über die PROLIST® INTERNATIONAL e.V.-Geschäftsstelle bezogen werden.